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Schon gewusst: Neues Gesetz bei kosmetischen Behandlungen

Neu muss jede Kosmetikerin welche gewisse Hightech Behandlungen anbietet vom BAG zertifiziert werden. Das Risiko wenn man es nicht ist: Es kann sich nicht nur die Kosmetikerin strafbar machen.

Hey Beauties,


Habt ihr schon von den unsichtbaren Gefahren in der Welt der

Schönheitsbehandlungen gehört? Nichtionisierende Strahlung und Schallwellen von

kosmetischen Geräten können bei unsachgemäßer Anwendung zu Haut- und

Gewebeschäden führen. Aber keine Sorge, das Bundesgesetz V-NISSG hat reagiert.



Am 27. Februar 2019 hat der Bundesrat eine Verordnung verabschiedet, die seit

dem 1. Juni 2019 in Kraft ist. Aber Achtung: Die Uhr tickt bis zum 1. Juni 2024.


Kosmetikerinnen haben noch Zeit, sich mit der V-NISSG vertraut zu machen, um

weiterhin die neuesten Technologien ohne ärztliche Aufsicht nutzen zu können.

Die Beauty-Welt verändert sich, und wer sich darauf einlässt, wird zur Vorreiterin.


Was würde passieren wenn du eine Behandlung bei einer nicht vom BAG zertifizierten Kosmetikerin buchen würdest?

Tatsächlich macht sich hier nicht nur die Kosmetikerin sondern auch die Kundin, welche die Behandlung bucht strafbar und kann angezeigt werden. Deshalb, lieber nichts riskieren ;)


Hat Sybilla Huber Kosmetik bereits eine solche Zertifizierung?

Ja! Du kannst bei uns jederzeit alle Behandlungen buchen und bekommst nicht nur die Sicherheit das wir ein anerkanntes Institut sind, sondern auch die beste Beratung bekommst.



Welche Behandlungen sind betroffen?

Zwölf Behandlungen mit Geräten, die nicht ionisierende Strahlung oder Schall aussenden,

sind davon betroffen und dürfen ab dem 1. Juni 2024 nur noch von Personen mit einem

Sachkundenachweis ohne ärztliche Aufsicht durchgeführt werden.

Folgende Behandlungen sind davon betroffen:

  • Akne

  • Cellulite und Fettpolster

  • Couperose, Blutschwämmchen und Spinnennävi (kleiner als 3 mm und nicht in

  • Augennähe)

  • Falten

  • Postinflammatorische Hyperpigmentierung

  • Nagelpilz

  • Postinflammatorische Hyperpigmentierung

  • Striae

  • Entfernung von Haaren (Mittels Laser/IPL etc)

  • Entfernung von Permanent Make-up (nicht in Augennähe)

  • Entfernung von Tätowierungen mittels nicht-ablativen Lasern (nicht in Augen- nähe)

  • Akupunktur mittels Laser


Seid bereit für die Zukunft der strahlenden und glatten Haut!


Eure Sybilla




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